Sozialrecht, was ist denn das?
Im Sozialrecht geht es um Ihre Ansprüche gegen den Staat bzw. gegen staatliche Stellen. Doch wann haben Sie solche Ansprüche? Sie oder einer Ihrer Angehörigen sind krank oder pflegebedürftig? Ab wann haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, auf einen Pflegegrad, auf einen Parkausweis fürs Auto oder steht Ihnen vielleicht eine Erwerbsminderungsrente zu? Diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne und führen auf Ihren Wunsch selbstverständlich auch die notwendigen Verfahren für Sie. Vom Antrag bis zum, sofern nötig, Gerichtsurteil. Die Krankenkasse will die dringend notwendige Behandlung nicht zahlen? Auch dann können Sie sich an uns wenden. Sie haben einen Renten- oder Arbeitslosengeldbescheid erhalten? Für viele Menschen sind diese Bescheide völlig unverständlich und sie wissen daher nicht, ob die bewilligte Leistung richtig ist. Gerne prüfen wir diese für Sie und legen bei Unrichtigkeiten Rechtsmittel für Sie ein. Dies gilt auch in den Bereichen Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Rechtsanwalt Lichtenberg ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht. Dies garantiert Ihnen dank ständiger Fortbildung kompetentes Fachwissen in allen Bereichen des Sozialrechts.